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Mobil +49 (1577) 5727086

AGB

Parkplatz am Hahn, Elke Lorenz (nachfolgend kurz Firma genannt)

1. Zustandekommen und Inhalt des Einstellvertrages

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Reservierung eines Stellplatzes zu Stande. Der Kunde ist verpflichtet, bei Reservierung seinen Namen, seine Anschrift, sowie Telefonnummer und / oder E-Mail Adresse mitzuteilen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, die genaue Einstellzeit mitzuteilen. In der Parkgebühr ist ein kostenloser Shuttleservice zum Flughafen Hahn und zurück inbegriffen. Sollte ein Fahrzeug für diesen Service nicht zur Verfügung stehen, so ist der Kunde verpflichtet, für die Fahrt zum Flughafen selbst zu sorgen. Die Verwenderin verpflichtet sich, bereits bei Reservierung mitzuteilen, ob der Shuttleservice verfügbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Parkgebühren im Voraus, dass heißt bei Einstellen des Fahrzeuges zu zahlen.

2. Dauer der Parkzeit / Folgen der Überschreitung der vereinbarten Zeiten

Die Höchstdauer der Einstellung beträgt zwei Monate. Mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung ist auch eine längere Einstellzeit möglich. Wird das Fahrzeug länger als vereinbart eingestellt, so ist die Firma berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeuges bis zum vollständigen Ausgleich der nachträglich entstandenen Parkgebühren zurückzuhalten. Sollte das Fahrzeug nicht innerhalb vier Wochen nach Ablauf der vereinbarten Einstellzeit abgeholt werden, so ist die Firma berechtigt, auf Kosten des Eigentümers abschleppen zu lassen.

3. Preise

Die jeweils gültige Parkgebühr ist im Büro der Firma ausgehängt, bzw. wird dem Kunden telefonisch mitgeteilt.

4. Haftung

Sollten während der Einstellzeit von anderen Fahrzeugen Schäden verursacht werden, so sind Haftpflichtschäden gegenüber dem jeweiligen verursachenden Fahrzeughalter, bzw. dessen Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Die Firma ist verpflichtet, Einstellzeit und Einstellplatz der jeweiligen Fahrzeuge korrekt zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges anzuzeigen. Die Firma haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl. Der Vermieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt für vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche. Dies gilt auch bei Pflichtverletzung durch einen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung auf vorhersehbare typische Schäden und auf 1.000,00 € beschränkt.

5. Reservierung

Reservierungen sind für die Firma nach erfolgter mündlicher oder schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei Stornierung des reservierten Parkplatzes entstehen keine Kosten, wenn eine entsprechende Benachrichtigung bis 12 Stunden vor der angegebenen Fahrzeugübergabe erfolgt. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Parkgebühr für zwei volle Tage in Rechnung gestellt. Der reservierte Zeitraum wird auch dann voll berechnet, wenn das Fahrzeug vor Ablauf der Reservierungszeit abgeholt wird. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, mögliche Verspätungen umgehend der Firma mitzuteilen. Sollten sich infolge von Verspätungen Probleme mit eventuellen Folgereservierungen ergeben, so behält sich die Firma diesbezügliche Schadensersatzansprüche gegen die Kunden vor.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Simmern, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

7. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Niederweiler. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.